[Grundschule & Hort] Update: Notbetreuung und Hortbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

in einer weiteren Rücksprache zwischen Schul- und Hortleitung haben wir
für den Start und den Ablauf der kommenden Woche einige Details bzgl. des
Wechselunterricht, der Notbetreuung und der Hortbetreuung geändert bzw.
nochmals an unsere personelle und räumliche Situation angepasst. Die
Neuerungen haben wir in eckige Klammern gesetzt [ ].

Wir möchten Ihnen die aktualisierte Fassung im Folgenden mitteilen:

Die Notbetreuung erfolgt für die Kinder der häuslichen Lernzeit von 7.45
bis 11.45 Uhr. Der Einlass für die Kinder der Notbetreuung erfolgt wie
bisher:

[- KlSt 1: 7.30 bis 7.40 Uhr, 1. Hintereingang
– KlSt 2: 7.30 bis 7.40 Uhr, 3. Hintereingang
– KlSt 3: 7.40 bis 7.50 Uhr, 2. Hintereingang
– KlSt 4: 7.40 bis 7.50 Uhr, Haupteingang]

Die Notbetreuungskinder finden sich zunächst in ihrem jeweiligen
Klassenzimmer ein und nehmen wie bisher weiterhin montags und donnerstags
an der Testung teil bzw. legen eine qualifizierte Bescheinigung über einen
durchgeführten Selbsttest vor.

Nach dem täglichen Ende der Notbetreuung um 11.45 Uhr werden diese Kinder
wie gewohnt in ihrer Hortgruppe betreut (siehe ?Hort-Paradox?).

Der Notbetreuungsanspruch muss durch Ihren Arbeitgeber bescheinigt werden.
Im Anhang dieser E-Mail finden Sie das VORLÄUFIGE Formular. Das Formular
muss nur einmalig ausgestellt und eingereicht werden. Bitte geben Sie
dieses Formular Ihrem Kind beim ersten Besuch der Notbetreuung [bzw.
spätestens am Folgetag] mit.

Das Hort-Paradox: Aufgrund von geltenden Betreuungsverträgen kann das für
die Schule vorgeschriebene Wechselmodell während der Hortbetreuung nur auf
Ihrer freiwilligen Basis umgesetzt werden. Das bedeutet, dass wir im Hort
die Kinder der häuslichen Lernzeit, die Kinder des Präsenzunterrichts
sowie die Kinder der Notbetreuung gemeinsam betreuen müssen.

Diese Vorgabe widerspricht bedauerlicherweise der Schutzidee des
Wechselunterrichts. Möglicherweise wird es hierzu in den nächsten Tagen
noch weitere Informationen geben. Wir würden uns freuen, wenn Sie die
Intentionen des Wechselunterrichts unterstützen und die Hortbetreuung nur
wahrnehmen, wenn Ihr Kind für die entsprechende Woche für den
Präsenzunterricht eingeteilt ist. Eine Ermäßigung des Elternbeitrages
aufgrund des Wechselunterrichts/der Wechselbetreuung kann im Moment nicht
gewährleistet werden.

Ab einem Inzidenzwert von 165 müsste die Schließung von Schule und Hort so
erfolgen, dass dann nur noch eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis
3 angeboten wird. Die Klassenstufe 4 würde auch ab diesem Inzidenzwert
beim Wechselunterricht bleiben, da sie als Abschlussklasse anerkannt
wurde. Wenn diese Situation eintreten sollte, würden Sie schnellstmöglich
von Schule und Hort weitere Informationen erhalten.

Wenn Sie für Ihr Kind in der häuslichen Lernzeit eine Hortbetreuung
benötigen, dann bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten, da auch für
diese Kinder 2x wöchentlich Testpflicht besteht:

? Ihr Kind muss in der Zeit [zwischen 11.30 und 12.00 Uhr in der
Sporthalle ankommen], um dort den Test durchführen zu können. Ihr Kind
wird wie gewohnt den Test selbst durchführen und dabei von den
Erzieher*innen beaufsichtigt und unterstützt bzw. gibt in der Sporthalle
eine qualifizierte Bescheinigung über den Selbsttest ab.
? Damit die Erzieher*innen Ihr Kind während des Tests beaufsichtigen und
den Test auswerten dürfen, benötigt nun auch der Hort einmalig beim ersten
Besuch Ihre Einverständniserklärung (siehe Anhang dieser E-Mail).
? Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben wollen, dann benötigt Ihr Kind
stets eine qualifizierte Bescheinigung über einen durchgeführten
Selbsttest.
? Hat Ihr Kind weder diese Bescheinigung noch liegt uns die
Einverständniserklärung vor, können wir Ihr Kind nicht betreuen. In diesem
Fall werden wir Sie telefonisch kontaktieren und auffordern, Ihr Kind
abzuholen.
? Kommt Ihr Kind nach 12 Uhr in den Hort, kann es direkt in seine Gruppe
gehen. Es benötigt in jedem Fall eine qualifizierte Bescheinigung über
einen durchgeführten Selbsttest.
? Wir bitten Sie die Inanspruchnahme nach Möglichkeit am Vortag bis 12 Uhr
anzumelden. Dazu reicht eine kurze E-Mail mit Name und Gruppe Ihres Kindes
an
hort-4.grundschule@dresden.de. Denken Sie bitte unbedingt an die
Hortkarte!
Wir hoffen, dass der Start in die nächste Woche gut und vor allem gesund
gelingt und wünschen Ihnen und Ihren Familien einen erholsamen Sonntag.

Freundliche Grüße
Grit Hübschmann Erik Engmann
Schulleitung Hortleitung

[Grundschule & Hort] Aktualisiertes Infektionsschutzkonzept ab 26.04.

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicher bereits erfahren haben, regelt ab heute das
Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Rahmenbedingungen, unter denen wir als
Grundschule und Hort ab bestimmten Inzidenzwerten arbeiten müssen. Im
Anhang dieser E-Mail senden wir Ihnen deshalb unser aktualisiertes
Infektionsschutzkonzept.

Gemäß dieser Regelungen werden wir ab Montag, 26.04.2021, bis auf Weiteres
Wechselunterricht mit Notbetreuung in der Schule durchführen und im Hort
weiterhin den eingeschränkten Regelbetrieb:

– Die Notbetreuung erfolgt für die Kinder häuslichen Lernzeit von 7.45 bis
11.45 Uhr.

Der Einlass für die Kinder der Notbetreuung erfolgt wie bisher:

  • KlSt 1: 7.30 bis 7.40 Uhr, 1. Hintereingang
  • KlSt 2: 7.30 bis 7.40 Uhr, 3. Hintereingang
  • KlSt 3: 7.40 bis 7.50 Uhr, 2. Hintereingang
  • KlSt 4: 7.40 bis 7.50 Uhr, Haupteingang

Die Notbetreuungskinder finden sich zunächst in ihrem jeweiligen Klassenzimmer ein und nehmen wie bisher weiterhin montags und donnerstags an der Testung teil bzw. legen eine qualifizierte Bescheinigung über einen durchgeführten Selbsttest vor.

– Nach dem täglichen Ende der Notbetreuung werden diese Kinder wie
gewohnt in ihrer Hortgruppe betreut (siehe „Hort-Paradox“).
– Der Notbetreuungsanspruch muss durch Ihren Arbeitgeber
bescheinigt werden. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie das VORLÄUFIGE
Formular. Das Formular muss nur einmalig ausgestellt und eingereicht
werden. Bitte geben Sie dieses Formular Ihrem Kind beim ersten Besuch der
Notbetreuung bzw. spätestens am Folgetag mit.

– Das Hort-Paradox: Aufgrund von geltenden Betreuungsverträgen kann das
Wechselmodell während der Hortbetreuung nur auf Ihrer freiwilligen Basis
umgesetzt werden. Das bedeutet, dass wir im Hort die Kinder der häuslichen
Lernzeit und des Präsenzunterrichts sowie die Kinder der Notbetreuung
gemeinsam betreuen müssen. Diese Vorgabe widerspricht bedauerlicherweise
der Schutzidee des Wechselunterrichts. Möglicherweise wird es hierzu in
den nächsten Tagen noch weitere Informationen geben. Wir würden uns
freuen, wenn Sie die Intentionen des Wechselunterrichts unterstützen und
die Hortbetreuung nur wahrnehmen, wenn Ihr Kind für die entsprechende
Woche für den Präsenzunterricht eingeteilt ist. Eine Ermäßigung des
Elternbeitrages aufgrund des Wechselunterrichts/der Wechselbetreuung kann
im Moment nicht gewährleistet werden.

– Ab einem Inzidenzwert von 165 müsste die Schließung von Schule und Hort
so erfolgen, dass dann nur noch eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1
bis 3 angeboten wird. Die Klassenstufe 4 würde auch ab diesem Inzidenzwert
beim Wechselunterricht bleiben, da sie als Abschlussklasse anerkannt
wurde.

– Wenn Sie für Ihr Kind in der häuslichen Lernzeit eine Hortbetreuung
benötigen, dann bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

– Ihr Kind muss in der Zeit zwischen 11.30 und 12.00 Uhr in der Turnhalle
ankommen.
– Ihr Kind muss sich in der Turnhalle zur Testung anmelden, die
wir beaufsichtigen werden (Ihr Kind wird wie gewohnt den Test selbst
durchführen) bzw. gibt es in der Turnhalle eine qualifizierte
Bescheinigung über den Selbsttest ab.
– Damit wir Ihr Kind während des Tests beaufsichtigen und
den Test auswerten dürfen, benötigen wir einmalig beim ersten Besuch Ihre
Einverständniserklärung im Anhang dieser E-Mail.
– Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben wollen, dann
benötigt Ihr Kind stets eine qualifizierte Bescheinigung über einen
durchgeführten Selbsttest.
– Hat Ihr Kind weder diese Bescheinigung noch liegt uns
die Einverständniserklärung vor, können wir Ihr Kind nicht betreuen. In
diesem Fall werden wir Sie telefonisch kontaktieren und auffordern Ihr
Kind abzuholen.
– Kommt Ihr Kind nach 12 Uhr in den Hort, kann es direkt in seine
Gruppe gehen. Es benötigt in jedem Fall eine qualifizierte Bescheinigung
über einen durchgeführten Selbsttest.
– Wir bitten Sie die Inanspruchnahme nach Möglichkeit am Vortag
bis 12 Uhr anzumelden. Dazu reicht eine kurze E-Mail mit Name und Gruppe
Ihres Kindes an hort-4.grundschule@dresden.de. Denken Sie bitte
unbedingt an die Hortkarte!

Wir wissen um die gemeinsamen Herausforderungen, ebenso, dass die Geduld
und der Durchhaltewillen weiterhin leiden. In der Hoffnung, dass uns das
Wetter und die Vernunft bessere Zeiten bescheren, bitten wir Sie nochmals
um Ihre Unterstützung für die hoffentlich letzten Meter dieser schwierigen
Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Grit Hübschmann Erik Engmann
Schulleitung Hortleitung

Brückentage, Masken & Smartwatches

Sehr geehrte Eltern,

+++ Brückentage +++

Am Freitag, 14.05., Dienstag, 25.05. und Mittwoch, 26.05. sind unterrichtsfreie Tage, an denen
wir wie gewohnt für Sie geöffnet haben werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Betreuungsbedarfe mit Beginn und Endzeit in die Hortkarte eintragen könnten. Wir können dadurch mit Ihrer Hilfe unseren Personaleinsatz besser
planen.

+++ Masken +++

Aufgrund der aktuellen Situation gilt in unserer Einrichtung außerhalb der Klassenzimmer und nur im Gebäude eine Maskenpflicht auch für Kinder. Da wir nur über begrenzte Haushaltsmittel verfügen, können wir die Masken nicht für jedes Kind bereitstellen.
Wir würden uns daher freuen, wenn Sie Ihrem Kind stets ausreichend Ersatzmasken mitgeben könnten.

+++ Smartwatches +++

Wir beobachten seit einiger Zeit, dass einige Kinder sogenannte „Smartwatches“ tragen und im Hortalltag verwenden. „Smartwatches“ sind in der Regel Armbanduhren, die neben der Anzeige der Uhrzeit weitere Funktionen
zur Verfügung stellen (Telefonieren, im Internet surfen, Fotografieren).

Neben den insbesondere im Privaten tollen Funktionen kollidieren diese Fähigkeiten in einer Gemeinschaftseinrichtung oft mit verschiedenen Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise kann es problematisch sein, wenn sich Kinder untereinander fotografieren oder Eltern ihr Kind über die Smartwatch anrufen, um es bpsw. „loszuschicken“.

Vor diesem Hintergrund werden wir Smartwatches weiterhin so behandeln wie Smartphones/Telefone:
     – Ihr Kind verwahrt die Smartwatch bitte während der Schul- und Hortzeit in seinem Ranzen.
     – Bitte kontaktieren Sie zuerst uns bei veränderten Heimgeh- bzw. Abholzeiten telefonisch unter 0351 8013040.

Bitte sprechen Sie auch mit Ihrem Kind zuhause über das Fotografieren von anderen Kindern und dass es dafür das Einverständnis der Eltern des Kindes bedarf.

Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Anliegen entsprechen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Erik Engmann
Leitung

Aktualisiertes Infektionsschutzkonzept

Sehr geehrte Eltern,

im Anhang finden
Sie unser aktualisiertes gemeinsames Infektionsschutzkonzept. Es beinhaltet
neu ein grundsätzliches Verbot unsere Einrichtung zu betreten. Dieses Verbot
gilt für alle Personen, außer Beschäftige und Schüler. Ausnahmen hiervon
sind nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Weiterhin neu ist
die Pflicht, ein negatives Testergebnis oder eine entsprechende qualifizierte
Selbstauskunft mitzubringen, wenn Sie zu einem vereinbarten Termin das
Schulgelände oder Schulhaus betreten. Einzelheiten hierzu finden Sie finden
Sie im Infektionsschutzkonzept.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kesting
stellv. Leiter

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Bildung und Jugend | Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen
Dresden

Hort 4. Grundschule

Löwenstraße 2, 01099
Dresden


Telefon (03 51) 8013040
| Fax (03 51) 5009086 |

mkesting@dresden.de


hort-4.grundschule@dresden.de
|
www.dresden.de/kitas
________________________________________________________________________________________

Betriebsleiterin: Sabine Bibas | Amtsgericht Dresden, HRA 6925


Elektronische
Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie über ein
Formular einreichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an
die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln
oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu
finden Sie unter
www.dresden.de/kontakt.

Nähanleitung Möhrensäckchen

Hallo liebe Nähbegeisterte.

„Endlich ist es soweit, willkommen in der Osterzeit. Der Hase nun die
Möhren bringt und fröhlich durch die Gärten springt. Wir wünschen euch
zum Osterfeste alles Liebe und das Beste.“

In diesem Sinne haben wir für euch eine besondere Nähanleitung. Probiert
es doch aus und viel Spaß dabei 😉

Wünschen euch

Frau Feldsmann & Frau Reschke

Ostergruß

Sehr geehrte Eltern,

wir wünschen Ihnen
schon jetzt ein frohes und sonniges Osterfest.

Im Anhang sende
ich Ihnen eine Einladung zu einer besonderen Aktion, die von pädagogischen
Fachkräften unseres Hortes ersonnen wurde. Wir würden uns freuen, wenn
sich möglichst viele Kinder und Eltern beteiligen daran würden. Wir sind
gespannt auf Ihre Beiträge.

Mit freundlichen
Grüßen

Markus Kesting

stv. Hortleiter

Ferienorganisation

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Ihnen
vorab noch einige Details unserer Ferienorganisation zukommen lassen:

Wir öffnen von
7 bis 17 Uhr. Falls kurzfristig ein Bedarf von 6:30 und 7 Uhr und/oder
17 bis 18 Uhr entstehen sollte, dann wenden Sie sich bitte bis 12 Uhr am
Vortag an uns.

Die Essenzeiten
der Klassenstufen sind: Klassenstufe 1 um 12 Uhr, Klassenstufe 2 um 12:05
Uhr, Klassenstufe 3 um 12:10 Uhr und Klassenstufen 4 um 12:20 Uhr.

Wir betreuen die
Kinder in diesen Räumen:


Klassenstufe 1:
Klassenzimmer der 1a/1b


Klassenstufe 2:
Klassenzimmer der 2c/2d


Klassenstufe 3:
Klassenzimmer der 3c/3d


Klassenstufe 4:
Klassenzimmer der 4c/4d

Um dem Infektionsschutz
weiterhin Rechnung zu tragen, werden wir die Kinder nach Klassenstufen
getrennt konstant für die gesamten Ferien betreuen, d.h. wird werden während
der Ferien keine Klassenstufen zusammenlegen.

Der Zugang erfolgt
abweichend vom Schulbetrieb über den Haupteingang der Schule.

Alle anderen Regelungen
gelten auch weiterhin in den Ferien (insbesondere die Maskenpflicht im
Gebäude außerhalb der Klassenzimmer). Das anwesende Personal wird ebenfalls
weiterhin regelmäßig getestet werden.

Wir wünschen Ihnen
schöne Ferien, lebendige Osterfeiertage und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen
Grüßen



Erik Engmann
Leitung


Ferien & Vermisstes Auto

Sehr geehrte Eltern,

in einer Woche beginnen die Osterferien. Bitte unterstützen Sie unsere Ferienorganisation, in dem Sie die Betreuungsbedarfe für Ihr Kind in die Hortkarte eintragen (nach Möglichkeit mit Anfangs- und Endzeit). Mir ist bewusst, dass die Bedarfe nicht immer planbar sind, deshalb sind auch kurzfristige Eintragungen möglich. Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere eingeschränkten Öffnungszeiten von 7 bis 17 Uhr. Sollten Sie einen Bedarf von 6:30 Uhr an oder von 17 bis 18 Uhr haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an mich, gern auch als Antwort auf diese E-Mail.

Seit gestern vermisst ein Kind der Klasse 2c sein funkferngesteuertes Auto, dass auf dem Hof beim Spielen verschwunden ist. Im Anhang finden Sie ein Bild von dem Fahrzeug, eventuell hat Ihr Kind dieses Fahrzeug herrenlos auf dem Schulhof gefunden. Die Kinder konnten das Fahrzeug gestern trotz längerer Suche nicht finden.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende und bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Engmann
Leitung

[Grundschule & Hort] Ferien, Quarantäneregeln & Infektionsschutzkonzept

Sehr geehrte Eltern,

+++ Ferien +++

Dieses Jahr dauern
die Osterferien vom 29.3. bis 9.4.2021. Bitte teilen Sie uns – sobald wie
möglich – über die Hortkarte die Komm- und Gehzeiten Ihres Kindes mit,
sofern Sie in den Ferien einen Betreuungsbedarf haben. Wir benötigen Ihre
Angaben, um unser Personal bedarfsgerecht einsetzen zu können. Wir bedanken
uns für Ihre Unterstützung!

+++ Verkürzung
der Quarantäne +++


Wenn eine Klasse
in Quarantäne geschickt wird, besteht nach dem Gesundheitsamt die Möglichkeit,
die Quarantäne ggf. zu verkürzen:

„Die Absonderung
kann auf zehn Tage seit dem letzten Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
verkürzt werden, wenn ein negativer SARS-CoV-2-Test mittels PCR-Untersuchung
oder Antigenschnelltest vorliegt; der Test darf frühestens am zehnten Tag
der Quarantäne durchgeführt werden. Die Absonderung endet in diesem Falle
mit Vorliegen des negativen Testergebnisses.“

Nach Aussage des
Gesundheitsamtes ist dabei zu beachten, dass der Test  durch einen
Arzt/eine Ärztin durchgeführt und das Ergebnis schriftlich festgehalten
werden muss. Dadurch wäre auch eine Betreuung in Schule und Hort wieder
möglich.

Vor Ort stellt
uns die Verkürzung der Quarantäne vor organisatorische Probleme, wenn uns
nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht (insbesondere wenn die in
Quarantäne befindlichen Lehr-/Fachkräfte nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen). Dann müssen wir zwangsläufig Gruppen zusammenlegen, was im Fall
eines erneuten Corona-Verdachts/-Falls in der Hauptgruppe eine wiederholte
und damit noch längere Quarantäne verursachen kann. Eine Beschulung der
vorzeitig betreuten Kinder kann ebenfalls nur eingeschränkt stattfinden,
da die zuständige Lehrkraft bereits die häusliche Lernzeit organisieren
muss (für Kinder, die die Quarantäne vollständig wahrnehmen).

Wir verstehen,
dass Sie möglicherweise aus verschiedenen Gründen an einer zeitnahen Wiederaufnahme
der Betreuung in Schule und Hort interessiert sind. Wenn Sie ein vorzeitiges
Ende der Quarantäne anstreben, dann bitten wir Sie darum, uns sobald wie
möglich darüber zu informieren, damit wir uns um passende Betreuungslösungen
kümmern können. Wir würden uns freuen, wenn Sie von einer Verkürzung der
Quarantäne absehen.

+++ Infektionsschutzkonzept
+++

Im Anhang finden
Sie unser aktuelles Infektionsschutzkonzept. Es wurden die Ankunftszeiten
der Klassenstufen aufgenommen und die Pflicht zum Tragen eines medizinischen
Mund-Nasenschutzes deutlicher herausgestellt.


Mit freundlichen
Grüßen

Grit Hübschmann
       Erik Engmann


Schulleitung  
             Hortleitung